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Allgemeine Geschäftsbedingungen (ARB)

 
 

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NrARB
1.Abschluss des Reisevertrages
1.1Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Vietnam Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch den Reiseveranstalter 20 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden. Der Vertrag kommt durch die Reisebestätigung des Reiseveranstalters zustande. Die Reisebestätigung bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseteilnehmer innerhalb dieser Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
1.2Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und Gästebetreuung verwendet
2Zahlung
2.1Zusammen mit der schriftlichen Reise- und Reservierungsbestätigung erhält der Reiseteilnehmer die Rechnung und den Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Eine Anzahlung von 20% des Reisepreises wird sofort fällig, der Restbetrag ist bis 42 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Buchung innerhalb von vier Wochen vor Abreise überweisen Sie bitte bei Erhalt der Reservierungsbestätigung mit dem Sicherungsschein den gesamten Reisepreis. Die Reiseunterlagen werden dem Reiseteilnehmer nach Eingang seiner Zahlung bis spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugesandt.
2.2Bei nicht vollständiger Bezahlung innerhalb der Fristen besteht für den Kunden kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Vietnam Tours. Im übrigen ist Vietnam Tours berechtigt, die Reiseleistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser in Zahlungsverzug ist - dafür ist jedoch eine schriftliche Benachrichtigung laut § 326 BGB durch den Reiseveranstalter Voraussetzung, in dem er dem Kunden eine angemessene Nachfrist gewährt.
2.3Stornoentschädigungen, Bearbeitungsgebühren und Umbuchungskosten sind sofort zu bezahlen.
2.4Kartenzahlung ist nicht möglich.
3Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Reiseangebot und den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabsprachen (Änderungen, Ergänzungen) bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters.
4Leistungs- und Preisänderungen
4.1Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2Flugverspätungen können in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Bei individueller Verlängerung einer Reise muss der Reisende die jeweiligen Flüge selbständig bei der entsprechenden Fluggesellschaft rückbestätigen.
4.3Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder behördlicher Gebühren - wie z.B. Flughafensteuern - oder einer Änderung der Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, in dem sie sich pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken, wenn zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
5Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1Rücktritt von einer bestätigten Reise ist bis zum Reisebeginn jederzeit möglich. Maßgeblich ist der Zugang beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Vietnam Tours Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig oder ohne die erforderlichen Dokumente (z.B. Pass) zu den mit den Reiseunterlagen bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen einfindet. Bei Rücktritt fallen pauschaliert folgende prozentuale Anteile des Gesamtreisepreises pro Person als Stornierungskosten an:

bis 44. Tag vor Reiseantritt 20 %
43. - 33. Tag vor Reiseantritt 40 %
32. - 22. Tag vor Reiseantritt 60 %
21. - 11. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab 10. Tag vor Reiseantritt 95 %
 
5.2Umbuchung: Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantrittsortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, kann der Reiseveranstalter dafür pro Reiseteilnehmer eine Umbuchungsgebühr erheben. Ist das Flugticket bereits ausgestellt, fallen dafür zusätzlich Stornierungskosten an
5.3Ersatzperson: Bis zum Reisebeginn ist der zurückgetretene Gast berechtigt, eine Ersatzperson zu benennen, die statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Dem Eintritt dieser Ersatzperson kann der Reiseveranstalter widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der zurückgetretene Gast und der neue Reiseteilnehmer haften gemeinsam als Gesamtschuldner gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis. Die durch den Wechsel entstandenen Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
6Rücktritt und Kündigung durch Vietnam-Tours
6.1Vietnam Tours kann vom Reisevertrag zurücktreten vor der Reise: wenn die im Reiseangebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird wenn die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde wenn Leistungsänderungen für den Kunden zu unzumut baren Preiserhöhungen führen würden oder ein ordnungsgemäßer Reiseablauf nicht mehr gewährleistet ist wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vereinbarungsgemäß nachkommt Die Kündigung erfolgt schriftlich bis spätestens 10 Tage vor Reisebeginn. Der Kunde hat Anspruch auf die volle Erstattung der von ihm bereits gezahlten Beträge. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Im Falle der Zahlungsrückstände gilt die entsprechende Stornoregelung (siehe 5.1).
6.2Der Reiseveranstalter kann mit sofortiger Wirkung vor oder nach Reisebeginn den Reisevertrag aus wichtigem Grund kündigen: Wichtige Gründe sind z.B., wenn der Reisende den vorher bekannt gegebenen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten die Durchführung der Reise ungeachtet der Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder gefährdet. Minderungsansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Reiseveranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Verwendung von Leistungen.
7Aufhebung des Vertrages aufgrund ungewöhnlicher Umstände
 Wird die Reise aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Bei Kündigung des Vertrages kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Außerdem ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die für diesen Fall notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere für die Rückbeförderung zu sorgen, falls der Vertrag die Rückbeförderung einschließt. Die Mehrkosten für die unvorhergesehene Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Alle anderen Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.
8Versicherung
 Vietnam Tours empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (muss bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung abgeschlossen werden). Der gesetzlichen Regelung entsprechend hat Vietnam Tours für Sie bei der Travelsafe GmbH Ihr bei Vietnam Tours eingezahltes Geld gegen den Konkurs des Veranstalters abgesichert (Sicherungsschein). Den Sicherungsschein erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung.
9Haftung des Reiseveranstalters
9.1Wir stehen im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für die gewissenhafte Reisevorbereitung die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachte Beförderung im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung. Wir haften deshalb nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. An Unternehmungen mit besonderem Risiko, wie Trekkingtouren, Fahrradtouren, Bootsfahrten oder fakultativen Ausflügen, beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr. Vietnam Tours haftet insofern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.2Beschränkung der Haftung: Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Reiseveranstalter herbeigeführt worden ist oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschaden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Bei deliktischer Haftung beträgt die Haftungsbeschränkung für Sachschäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, je Reisegast und Reise € 4.090,-. Liegt der Reisepreis über € 1363,-, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Vietnam Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Besuch von Museen oder Ausstellungen usw.
10Gewährleistung - Mitwirkungspflicht
 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese muss für Abhilfe sorgen, soweit das möglich ist, oder eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Zeigt der Reisende den Mangel nicht an, so besteht kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises..
11Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem laut Vertrag letzten Reisetag.
12Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
 Vietnam Tours ist verpflichtet, die Reiseteilnehmer über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen zu unterrichten. Vietnam Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Vietnam Tours mit der Beschaffung beauftragt hat, es sei denn, dass Vietnam Tours die Verzögerung zu verantworten hat.. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.
13Allgemeines
 Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel usw.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14Gerichtsstand
 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
15Veranstalter
 Vietnam-Tours - Reisen für Individualisten Monika Gresser, Waldstraße 18, 53343 Wachtberg bei Bonn Tel (0228) 32 11 00 Fax (0228) 32 39 54 e-mail: gresser@vietnam-tours.de

 

  

Vietnam Tours
Büro Bonn
Monika Gresser
Dorfstraße 39
53343 Wachtberg-Villiprott / bei Bonn
Tel (0228) - 555 470 22
Fax (0228) - 555 470 23
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Cordula Waldhauer

Christoph Waldhauer 

Geibelstraße 3

51373 Leverkusen
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Fax (0214) - 325 00 36