Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1
Mit der Anmeldung bietet der Kunde  Vietnam Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an und ist bis zur Annahme durch Vietnam Tours, längstens jedoch 14 Tage nach Abgabe  des Angebotes, hieran gebunden.  Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Vietnam Tours für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2
Die Anmeldung kann schriftlich, (fern-) mündlich oder online vorgenommen werden. Eine schriftliche Anmeldung über das Anmeldeformular wird ausdrücklich empfohlen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Vietnam Tours zustande. Den Erhalt des Reisewunsches bestätigt Vietnam Tours unverzüglich per Email. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Die Annahme des Angebotes bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Vietnam Tours vor, an das Vietnam Tours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, auch hinsichtlich seiner Zahlungsmodalitäten, einer währungsbedingten Anpassung des Reisepreises, einer Änderung des individuellen Reiseverlaufs gemäß Wunsch des Reisenden u. dgl. mehr, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Vietnam Tours die Annahme erklärt. Eine nach Übergabe des Sicherungsscheins (siehe 2.) folgende Anzahlung gilt als konkludente Annahme des Reisevertrages.

1.4
Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Vietnam Tours nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Vietnam Tours hinausgehen oder in Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Unter der Bedingung vorheriger Rücksprache und Vereinbarung mit Vietnam Tours bei ausdrücklichem Kundenwunsch, ist der Ansprechpartner vor Ort ausnahmsweise besonders ermächtigt, von der Reisebuchung abweichende Auskünfte oder Leistungen für Vietnam Tours zu erbringen, sofern sich der Kunde zuvor zur Übernahme der hierdurch verursachten Mehrkosten gegenüber Vietnam Tours verpflichtet hat.

1.5
Spätestens 10 Tage vor Reiseantritt erhält der Kunde, neben den qualifizierten Reiseunterlagen wie gebucht, detaillierte Kontaktdaten (Adressen, Telefonnummern, Email-Adressen)  und eine Hotline zu einem deutsch oder englisch sprechenden Ansprechpartner vor Ort für dringende Fälle.

2. Bezahlung

Mit Reiseanmeldung und Erhalt des Kundengeld-Sicherungsscheines gem. § 651r BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Sofern feststeht, dass die Reise nicht mehr gem. Ziffer 6. b) dieser ARB abgesagt werden kann, und unter der Voraussetzung, dass der Kundengeld-Sicherungsschein übergeben wurde, wird die Restzahlung 30 Kalendertage (nachfolgend „Tage“ genannt) vor Beginn der Reise – auch ohne gesonderte Aufforderung zur Zahlung – fällig, falls kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen die innerhalb von vier Wochen vor Reiseantritt erfolgen, ist der volle Reisepreis unter Beachtung des § 651r BGB sofort fällig.

3. Leistungen und landestypische Einschränkungen

3.1
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite oder der individuellen Reiseausschreibung und aus den sich hierauf beziehenden Angaben in der Reisebestätigung.  Vietnam Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung des individuellen Angebotes zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.2
Die für den Kunden wunschgemäß und individuell zugesammen gestellten Kultur- und Erlebnis-Reisen gewährleisten, dass der Kunde die Authentizität eines asiatischen Landes besonderer Prägung kennenlernt. Den oft etwas “unwegsamen” Wegen, der hohen Luftfeuchtigkeit und den mit diesen Touren üblicherweise einhergehenden Einschränkungen in der Bequemlichkeit führen dazu, dass Vietnam Tours nicht wirklich mit den „Sterneklassifizierungen“ im selben Maße dienen kann, wie es der Kunde bei internationalen Hotelketten oder im Geschäftsreisesegment gewohnt ist. Eine Über- oder Unterschreitung dieser örtlichen Bezeichnungen haben weder positiv, noch negativ Einfluss auf die wirklich erbrachte und von Vietnam Tours nach eigenen Erfahrungen bewertete Qualität von Unterkunft, Transfer, Reiseleitung und Verpflegung. Statt auf administrative Regeln zu setzen, die diesen Bezeichnungen und Änderungen oft zugrunde liegen, achtet Vietnam Tours auf die Kontinuität der guten Qualität, die zur Auswahl eines Resorts und/oder Hotels geführt haben.

Der Kunde erhält mit seinem individuellen Angebot zugleich eine Information mit dem Titel „Tipps und Wissenswertes“ über die Länder Vietnam, Kambodscha, Laos und andere, welche die der Bewertung der Hotels zu Grunde liegenden Kriterien enthält.

Der Kunde weiss um die Besonderheiten eines solchen Schwellenlandes und ist darüber informiert, dass jede Individual-Reise daher keine Norm-Reise ist und dass landestypische oder regionale Abweichungen meist darauf beruhen, dass Vietnam Tours allein seine persönlichen Präferenzen – gewonnen durch eigene Erfahrungen in den betreffenden Ländern – bei der Reiseplanung und dem Routing zugrunde gelegt hat.  Vietnam Tours weist daher darauf hin, dass sämtliche Leistungen immer aus dem Blickwinkel des Kunden zu einem Schwellenland zu betrachten sind.

Individuelle Fragen und Details zu Unterkünften, Qualität, Transfers und Routen werden gerne beantwortet und sollten daher im Interesse des Kunden bei allen Zweifeln und Fragen erschöpfend geklärt sein, bevor er sich zur Reisebuchung entscheidet. Unterlässt der Kunde dies, so kann hieraus kein Mängelanspruch hergeleitet werden, sofern und soweit sich aus der Leistungs- und Buchungsbestätigung und dem Prospekt bzw. der Ausschreibung nicht etwas anderes zu Gunsten des Kunden ergibt.

3.3
Auf die allgemeinen klimatischen Gegebenheiten sollte sich der Kunde einstellen und bei Zweifeln in Bezug auf seine Reisetauglichkeit den Arzt seines Vertrauens konsultieren, bevor er die Reise bucht. Das gilt auch für eine eventuelle Impfunverträglichkeit, sofern sie nicht unerwartet auftritt und über eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abgedeckt ist. Hierüber und über andere Details zu Versicherungsfragen gibt Vietnam Tours gerne Auskunft.

Dem Kunden wird auch dringend empfohlen, sich wegen seiner Verhaltens- und Ernährungsgewohnheiten an die Hinweise von Vietnam Tours [“Wissenswertes und Tipps für Ihre Reise nach Vietnam bzw. Kambodscha, Laos, Myanmar, Thailand und andere“] zu halten, damit die Reise ein Erfolg  wird. Einzelheiten sind den oben genannten Informationen zu entnehmen, die dem Kunden zusammen mit dem individuellen Angebot übersandt werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1
Abweichungen und Änderungen einzelner verbindlich gebuchter Reiseleistungen (Einzelheiten siehe Reisebestätigung!) vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Wenn einer der wesentlichen Bestandteile einer Pauschalreise erheblich geändert wird, kann der Reisende ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhält das bereits gezahlte Geld zurück.

Wenn Vietnam Tours die Reise vor Beginn absagt, hat der Reisende Anspruch auf Kostenerstattung und unter Umständen sogar auf eine Entschädigung.

4.2
Bei Reisebestätigungen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verfügbarkeit (z. B. Badeurlaub im Bungalow mit Sea View) gelten die einzelnen Leistungsmerkmale (z. B. Sternekategorie nach den örtlichen Leistungskriterien, Verpflegungsart etc.) als vertraglich vereinbart, mit Ausnahme der unter ausdrücklichem Vorbehalt gestellten zusätzlichen Leistungen (z. B. Zimmer mit Seeblick statt Zimmer ohne Seeblick).

4.3
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Reisebeginn mehr als vier Monate liegen und wenn sie auf Umständen beruhen, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und die nicht vorhersehbar waren.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Vietnam Tours. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann  Vietnam Tours Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Vietnam Tours kann den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pro Person pauschalieren:

5.1.1. Stornogebühren individuelle Pauschalreisen u. Gruppenreisen
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20%
29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 85%
ab 6. vor Reiseantritt 90%

Bei der Stornierung von Flügen können sich unterschiedliche Stornierungsgebühren  ergeben.

Bei Sonderarrangements oder eventbezogenen Reisen behält sich Vietnam Tours vor, von den pauschalierten Rücktrittsregelungen zu Ziffer 5.1.1 abweichende Stornobedingungen zu vereinbaren, die in dem jeweiligen Reiseangebot und der Reisebestätigung besonders hervorgehoben und ausgewiesen werden.

Der Reisende hat das Recht, Vietnam Tours nachzuweisen, dass  Vietnam Tours tatsächlich keine oder geringere Kosten als die pauschal geltend gemachten Rücktrittskostenpauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zum Ausgleich der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Vietnam Tours behält sich das Recht vor, im Einzelfall höhere Rücktrittskosten statt der unter Ziffer 5.1.1 genannten zu verlangen, die dann von Vietnam Tours konkret zu berechnen und zu belegen sind.

Die Bearbeitungsgebühren für die Beschaffung von Visa und Buchungskosten sind nicht erstattungsfähig, sofern diese zum Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bereits beantragt oder erteilt worden sind. Sie werden in der Reisebestätigung gesondert vom Reisepreis ausgewiesen (s. dort).

Vietnam Tours empfiehlt seinen Kunden dringend den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung und einer Reisekrankenversicherung

Der gesetzlichen Regelung entsprechend hat Vietnam Tours den gezahlten Reisepreis gem. § 651r BGB über die Travelsafe GmbH bei der Zurich Versicherung versichert.

5.2. Andere Reisearten
Die in Ziff. 5.1.1 nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen ARB entwickelten Grundsätzen behandelt.

6. Rücktritt und Kündigung durch Vietnam Tours

Vietnam Tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist:

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Vietnam Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Vietnam Tours, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Vietnam Tours verpflichtet, den Kunden sofort nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung so schnell wie möglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Vietnam Tours den Kunden davon zu unterrichten.

c) Bis 30 Tage vor Reiseantritt:

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Vietnam Tours deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten für Vietnam Tours eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7. Gewährleistung

7.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Vietnam Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Vietnam Tours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass es eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

7.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem zum Zeitpunkt des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende unterlässt, den Mangel während der Reise sofort anzuzeigen.

7.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Vietnam Tours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse kündigen; Vietnam Tours empfiehlt dem Kunden, dies aus Beweissicherungsgründen schriftlich zu tun. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für Vietnam Tours erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Vietnam Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet Vietnam Tours den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

8. Beschränkung der Haftung

8.1.
Die vertragliche Haftung von Vietnam Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Vietnam Tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2.
Für alle gegen Vietnam Tours gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Vietnam Tours bei Sachschäden bis 4.100,– €. Liegt der dreifache Reisepreis über dieser Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

8.3.
Vietnam Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltung, Theaterbesuch, Ausstellung) und die im Reiseangebot ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden Ein Schadensersatzanspruch gegen Vietnam Tours ist insoweit ausgeschlossen.

9. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung per Telefon (Hotline!) oder Email zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende, einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung ein.

10. Vereinbarung nach Geltung der EG-Verordnung Nr. 261/2004

Wenn Vietnam Tours Flüge für den Kunden bucht, verpflichtet sich das Unternehmen,  die dem Kunden aus der EG Verordnung Nr. 261/2004 (nachfolgend EG-VO) zustehenden Rechte, insbesondere die Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Nichtbeförderung infolge Überbuchung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen in erster Linie gegen den ausführenden Luftfrachtführer, d. h. das den Reisenden befördernde Luftfahrtunternehmen, im Namen des Kunden geltend zu machen. Für den Nachweis einer nicht erfolgreichen Durchsetzung des Anspruchs reicht das Ablehungsschreiben des ausführenden Luftfrachtführers aus bzw. sonstige geeignet erscheinende Unterlagen (Telefonnotiz; Einlieferungsbeleg eines Einschreibens etc.).

Generelle Anrechnung bei Reisepreisminderung
Soweit der Kunde solche Leistungen oder andere Entschädigungs-leistungen aufgrund der EG-VO und/oder des Montrealer Übereinkommens oder ihrer jeweiligen Zusatzprotokolle oder  Durch–führungsverordnungen vom ausführenden Luftfrachtführer oder Dritten tatsächlich erhält, stimmt er schon jetzt zu, diese Zahlungen auf mögliche Gewährleistungs- oder Reisepreisminderungsansprüche gegen Vietnam Tours zu Gunsten von Vietnam Tours anrechnen zu lassen. Es wird von Vietnam Tours ausdrücklich gewährleistet, dass dem Kunden hierdurch keinerlei Rechtsverlust oder Darlegungs- oder Beweislast entsteht. Vietnam Tours unterstützt nach Kräften den Kunden bei der Prüfung und/oder Durchsetzung seiner Ansprüche.

Die Verpflichtungen des Kunden zur Anzeige eines Reisemangels und Abhilfeverlangens gemäß § 651o. BGB bleiben hiervon ausdrücklich unberührt.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende gem. § 651i, j BGB S. 2398 innerhalb von zwei Jahren nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Vietnam Tours geltend zu machen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Vietnam Tours die Ansprüche schriftlich zurückweist. Im letztgenannten Fall tritt die vorbezeichnete Verjährung nicht vor Ablauf von drei Monaten nach Ende der Hemmung ein.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Vietnam Tours steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, insbesondere nach §§ 4 I Nr. 6, 5 Nr. 1 BGB Informationsverordnung für Reiseveranstalter, vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt die Visaabteilung der zuständigen diplomatischen Vertretung Auskunft. Mangels eines anderen ausdrücklichen Hinweises des Reisenden wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten des Reisenden oder Mitreisender (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

Vietnam Tours haftet jedoch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Vietnam Tours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Vietnam Tours die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte, in die Sphäre von Vietnam Tours fallende Pflichtverletzung bedingt sind.

13. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Vietnam Tours findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen Vietnam Tours im Ausland für die Haftung von Vietnam Tours dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14. Gerichtsstand

Soweit zwingende Gerichtsstände durch EU-Verordnungen oder internationale Abkommen zu Gunsten des Reisenden bestehen oder solche, die den Reisenden begünstigen, so kann sich der Reisende auf diesen Gerichtsstand berufen. In Ermangelung einer einschlägigen anderslautenden Regelung kann der Reisende Vietnam Tours nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Vietnam Tours gegen den Reisenden ist – vorbehaltlich der oben genannten Bestimmungen zu Gunsten des Reisenden – der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Vietnam Tours  maßgebend.

Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB besteht über Zurich Gruppe Deutschland Zurich Insurance plc Niederlassung für DeutschlandPostfach 90 04 16 60444 Frankfurt

KAERA Industrie und Touristik Versicherungsmarkler GmbH Industriestraße 4-6 61440 Oberursel

 

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